Ab dem 02.01.2025 ist der Verkehr in der Gymnasiumstraße im Bereich der Hausnummer 2-6 nur beschränkt möglich. Um den Lieferverkehr der Baumaßnahme Gymnasiumstraße 2-6 zu gewährleisten, wird der Verkehr mittels Einbahnstraßenregelung geregelt.
Die Zufahrt ist somit aus Richtung Süden kommend in Richtung Norden (Tuchbleichstraße) möglich. Aus Richtung Norden (Tuchbleichstraße) kommend wird die Zu- und Durchfahrt nicht möglich sein.
Die Maßnahme wird nach aktuellem Stand bis Mitte des Jahres 2026 andauern.