Feuerwerksverbot in der Altstadt
Den Jahreswechsel nimmt die Heppenheimer Stadtverwaltung zum Anlass, um auf das bestehende gesetzliche Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen hinzuweisen. Dieses Verbot gilt auch in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen und damit in der gesamten Heppenheimer Altstadt.
Aufgrund der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist es außerdem verboten, Feuerwerkskörper oder sonstige Böller außerhalb der bebauten Ortslagen abzubrennen.
Das Silvesterfeuerwerk hat Tradition und gehört für viele untrennbar zum Jahreswechsel dazu. Die Kreisstadt Heppenheim appelliert daher mit Blick auf die Brand- und Verletzungsgefahr und die entstehende Feinstaubbelastung an einen maßvollen und vernünftigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Aufgrund der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist es außerdem verboten, Feuerwerkskörper oder sonstige Böller außerhalb der bebauten Ortslagen abzubrennen.
Das Silvesterfeuerwerk hat Tradition und gehört für viele untrennbar zum Jahreswechsel dazu. Die Kreisstadt Heppenheim appelliert daher mit Blick auf die Brand- und Verletzungsgefahr und die entstehende Feinstaubbelastung an einen maßvollen und vernünftigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.