Einbahnstraßenregelung Gymnasiumstraße
Ab dem 02.01.2025 ist der Verkehr in der Gymnasiumstraße im Bereich der Hausnummer 2-6 nur beschränkt möglich. Um den Lieferverkehr der Baumaßnahme Gymnasiumstraße 2-6 zu gewährleisten, wird der Verkehr mittels Einbahnstraßenregelung geregelt.
Die Zufahrt ist somit aus Richtung Süden kommend in Richtung Norden (Tuchbleichstraße) möglich. Aus Richtung Norden (Tuchbleichstraße) kommend wird die Zu- und Durchfahrt nicht möglich sein
Die Maßnahme wird nach aktuellem Stand bis Mitte des Jahres 2026 andauern.
Die Zufahrt ist somit aus Richtung Süden kommend in Richtung Norden (Tuchbleichstraße) möglich. Aus Richtung Norden (Tuchbleichstraße) kommend wird die Zu- und Durchfahrt nicht möglich sein
Die Maßnahme wird nach aktuellem Stand bis Mitte des Jahres 2026 andauern.