Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmen, durch die Bereitstellung an dieser Stelle unter Angabe des Bereitstellungstages. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet. Es erfolgt zusätzlich ein Hinweis auf die Bekanntmachung im Starkenburger Echo. Diese Regelung gilt seit dem 26.04.2021.
Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Bauvorhaben: Krippen-Neubau, Dr.-Heinrich-Winter-Str. 11, 64646 Heppenheim, Dachbegrünungsarbeiten
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/655 .
Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Bauvorhaben: Krippen-Neubau, Dr.-Heinrich-Winter-Str. 11, 64646 Heppenheim, Dachabdichtungsarbeiten
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/654.
Bekanntmachung Schließzeiten der Sportstätten an den Feiertagen
Das Starkenburg Stadion und die Nibelungenhalle, Am Stadion 2 in Heppenheim, sind vom 22.12.2023 bis einschl. 02.01.2024 geschlossen. Ab 03.01.2024 stehen beide Sportanlagen wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Bezeichnung / kurze Beschreibung des Auftrags Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Bauvorhaben: Krippen-Neubau, Dr.-Heinrich-Winter-Str. 11, 64646 Heppenheim, Fenster- und Sonnenschutzarbeiten
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank unter www.had.de unter der HAD-Referenz-Nr.: 290/652.
Darüber hinaus wird die öffentliche Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden im Bürgerbüro, Friedrichstr. 21, 64646 Heppenheim zur Einsichtnahme ausgehängt.
Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim geschlossen
Am Montag, 07. August 2023, bleiben die Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim, einschließlich Bürgerbüro und Tourist Information, wegen Kerwe-Montag ab 12 Uhr geschlossen.
Bürgersprechstunde der Polizeidirektion in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus
Am kommenden Dienstag (04.07.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.
Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Heppenheim, den 27.06.2023 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Am Donnerstag, 15. Juni 2023 ist die Stadtbücherei Heppenheim geschlossen, das Bücherei-Team nimmt am Betriebsausflug der Stadtverwaltung Heppenheim teil.
Buchrecherchen, Verlängerungsanträge und Kontenübersichten sind jederzeit über den Online-Katalog WebOPAC unter opac.winbiap.net/heppenheim möglich. Ebenso die Entleihung von eMedien aus der Onleihe über www.onleihe.de/heppenheim.
Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim geschlossen
Am Donnerstag, 15. Juni 2023 bleiben die Dienststellen der Stadtverwaltung Heppenheim, einschließlich Bürgerbüro und Tourist Information wegen eines Betriebsausfluges geschlossen. Der Unterricht der Musikschule findet wie gewohnt statt. Die Sprechstunden der Integrationslotsen finden an diesem Tag nicht statt.
Bürgersprechstunde der Polizeidirektion in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus
Am kommenden Dienstag (06.06.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.
Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Heppenheim, den 30.05.2023 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Absage der Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim
Der Wahlausschuss für die Wahl des Seniorenbeirats hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2023 festgestellt, dass bis zum Ende der Bewerberfrist am 11. Mai 2023, 16:00 Uhr keine ausreichende Anzahl an Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim eingereicht worden ist.
Gemäß §§ 1 Abs. 2 und 21 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim i.V.m. § 86 a Kommunalwahlordnung und § 82 der Hessischen Gemeindeordnung findet eine Wahl nicht statt, wenn weniger Bewerber zur Wahl zugelassen als Sitze zu verteilen sind.
Die Einrichtung des Heppenheimer Seniorenbeirates entfällt für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit (01.09.2023 bis 31.08.2028).
Diese öffentliche Bekanntmachung ist ab dem 17. Mai 2023 auch auf der Homepage der Kreisstadt Heppenheim unter www.heppenheim.de/bekanntmachungen/ eingestellt.
Darüber hinaus wird die öffentliche Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden im Bürgerbüro, Friedrichstr. 21, 64646 Heppenheim zur Einsichtnahme ausgehängt.
64646 Heppenheim, 16. Mai 2023
Der Wahlleiter für die Wahl
des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim
Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim am 16. Juli 2023
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses mit der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
Zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim am 16. Juli 2023 habe ich den Wahlausschuss zu einer Sitzung
am Montag, den 15. Mai 2023, 17:00 Uhr
im Sitzungssaal Schlossberg im 1. OG des Rathauses, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim eingeladen. Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig.
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat das Recht, hieran teilzunehmen.
Heppenheim, den 03.05.2023
Die stellv. Wahlleiterin für die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim
Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen Friedhofssatzung §§ 25, 26
Grabmale und sonstige Grabaufbauten sind dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür ist der/die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte
Als Friedhofsträger obliegt es der Stadt Heppenheim im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, alle Grabstellen auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.
Die Gartenbau–Berufsgenossenschaft schreibt dem Friedhofsträger im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (UVV-VSG 4.7 § 9) eine jährliche Standsicherheitsüberprüfung gemäß den Richtlinien des Bundesinnungsverbandes (BIV) der Steinmetze vor.
Diese Überprüfung findet in der Zeit vom
05.06. bis 09.06.2023 auf allen Friedhöfen statt.
Bei Bedarf können Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte der Grabstätte für die Überprüfung ihres Grabmales einen Termin mit der Friedhofsverwaltung vereinbaren. Erforderlich sind die Angabe des Friedhofes und die Grabstätten-Nummer.
Kontakt Friedhofsverwaltung: Montag - Donnerstag 08:30-11:00 Uhr Tel. 06252 959301 (Anrufbeantworter ist ggf. geschaltet) E-Mail: friedhof(at)stadt.heppenheim.de
Bürgersprechstunde der Polizeidirektion in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus
Am kommenden Dienstag (02.05.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.
Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Heppenheim, den 25.04.2023 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Bekanntmachung - Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird hiermit abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes das Offenhalten aller Verkaufsstellen in Heppenheim (außer Stadtteilen) aus Anlass des Halloween-Festes am Sonntag, den 29. Oktober 2023, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr, freigegeben.
Diese Verfügung tritt am 29. Oktober 2023 in Kraft und gilt am Tag nach ihrer Bereitstellung im Internet, auf der Homepage der Stadt Heppenheim (www.heppenheim.de) als bekannt gegeben. Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung wird im Ordnungsamt, Gräffstraße 7-9, 64646 Heppenheim ausgehängt und kann während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 08:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags zwischen 08:00 und 12:00 Uhr) dort und auf der Homepage eingesehen werden.
Heppenheim, den 12. April 2023 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Wasserstellen und Toilettenanlagen auf den Friedhöfen der Kreisstadt Heppenheim und den Stadtteilen
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Heppenheim weist darauf hin, dass die Leitungen für die Wasserstellen auf den Friedhöfen in Heppenheim und in den Ortsteilen ab sofort wieder zur Verfügung stehen.
Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim am 16. Juli 2023 Wahltermin und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim erfolgt aufgrund der Bestimmungen der Satzung der Kreisstadt Heppenheim über die Bildung eines Seniorenbeirats vom 06.12.2012 sowie der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim vom 06.12.2012.
Der Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim besteht aus 9 Mitgliedern und wird von den Wahlberechtigten in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durch Briefwahl für fünf Jahre gewählt. Die Wahlzeit des zu wählenden Seniorenbeirats beginnt am 01. September 2023.
Nach dem Beschluss des Magistrats der Kreisstadt Heppenheim vom 19. Oktober 2022 findet die Wahl am Sonntag, dem 16. Juli 2023, statt.
Wahlkreis für die Wahl des Seniorenbeirats ist das Gebiet der Kreisstadt Heppenheim.
Wahlberechtigt und wählbar als Mitglied des Heppenheimer Seniorenbeirats sind die Einwohnerinnen und Einwohner, die das Kommunalwahlrecht besitzen, die am Wahltag (16. Juli 2023) das 65. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Heppenheim gemeldet sind.
Nicht wählbar ist, wer in Folge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Die Mitgliedschaft im Heppenheimer Seniorenbeirat ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung, dem Magistrat und der Betriebskommission der Stadtwerke.
Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 16. Juli 2023 stattfindende Seniorenbeiratswahl in der Kreisstadt Heppenheim auf.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen des § 9 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim entsprechen müssen.
Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten:
Wahlvorschläge können nur von natürlichen Personen eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.
Der Wahlvorschlag muss in Blockschrift oder Maschinenschrift den Vor- und Zunamen, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer der Bewerberin oder des Bewerbers aufführen. Er ist von der Bewerberin oder dem Bewerber zu unterzeichnen.
Mit dem Wahlvorschlag muss die Erklärung der Zustimmung zur Übernahme des Mandats im Falle einer Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers eingereicht werden (Zustimmungserklärung).
Eine Bescheinigung des Magistrats der Kreisstadt Heppenheim (Wahlamt), dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist, ist beizufügen (Wählbarkeitsbescheinigung).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 10 für die Seniorenvertretung Wahlberechtigten unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschrift). Zur Unterschrift muss in Blockschrift der Name, Vorname, die Anschrift und das Geburtsdatum angegeben werden. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag mit seiner Unterschrift unterstützen. Eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder der in der vorangegangenen Wahlperiode bereits Mitglied des Heppenheimer Seniorenbeirats war, benötigt keine Unterstützungsunterschriften.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am Donnerstag, 11. Mai 2023 bis 16:00 Uhr schriftlich (im Original) bei der Geschäftsstelle des Wahlleiters für die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim, Wahlamt (Bürgerbüro, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim) einzureichen.
Dort sind auch die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen und amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu erhalten. Sie stehen (mit Ausnahme des Formblattes für Unterstützungsunterschriften) auch im Internet unter www.heppenheim.de als Download zur Verfügung.
Es ist zu empfehlen, die Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig vor Ablauf der genannten Frist einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist ab dem 30.03.2023 auch auf der Homepage der Kreisstadt Heppenheim unter www.heppenheim.de/bekanntmachungen/ eingestellt. Darüber hinaus wird die öffentliche Bekanntmachung während der üblichen Dienststunden im Bürgerbüro, Friedrichstr. 21, 64646 Heppenheim zur Einsichtnahme ausgehängt.
64646 Heppenheim, 27. März 2023
Der Wahlleiter für die Wahl des Seniorenbeirats der Kreisstadt Heppenheim
Aufgrund der Veranstaltung „Autoschau“ in der gesamten Fußgängerzone und auf dem Parkhof wird der Wochenmarkt am Samstag, den 25.03.2023 auf die Parkhofstraße verlegt.
Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2023
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Kreisstadt Heppenheim mit der Feststellung des Wahlergebnisses
Zur Feststellung des Wahlergebnisses für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2023 habe ich den Wahlausschuss zu einer Sitzung
am Dienstag, den 14. März 2023, 18:00 Uhr
im Sitzungssaal Schlossberg im 1. OG des Rathauses, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim eingeladen.
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat das Recht, hieran teilzunehmen.
Heppenheim, den 06.03.2023 Der Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim
Seniorenbeiratswahl am 12. August 2018; Ausscheiden und Nachrücken eines Mitgliedes im Seniorenbeirat
Der am 12. August 2018 in den Seniorenbeirat gewählte Bewerber Dieter Schnabel, Jahnstr. 7, 64646 Heppenheim, hat mit Erklärung vom 12.01.2023 auf seinen Sitz im Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim verzichtet und scheidet somit ab sofort aus dieser Vertretungskörperschaft aus (§§ 19, 21 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim i.V.m. § 33 Kommunalwahlgesetz - KWG).
Gemäß §§ 19, 17 Abs. 2, 21 der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Kreisstadt Heppenheim i.V.m. § 34 KWG habe ich daher festgestellt, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen,
Herr Wilhelm Schreyer, Großer Markt 8, 64646 Heppenheim,
in den Seniorenbeirat nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Kreisstadt Heppenheim, Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Heppenheim, den 09.02.2023
Die stellv. Wahlleiterin der Kreisstadt Heppenheim
Öffentliche Bekanntmachung - Schöffen für die Rechtsprechung in Strafsachen gesucht
Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. In Heppenheim werden deshalb insgesamt 18 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Bensheim und Landgericht Darmstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Heppenheim wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen.
Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, sie müssen die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Das Amt verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Sie müssen sich verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.
Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene bewerben sich bis zum 03.03.2023 bei der Stadt Heppenheim, Fachbereich Zentrale Dienste, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim, Tel. 06252 13-1295 oder 06252 13-1113, E-Mail: info(at)stadt.heppenheim.de.
Allgemeinverfügung über die Ausweisung einer Sperrzone für das Mitführen von Glasbehältnissen und das Mitbringen und den Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken anlässlich des Fastnachtsumzugs am 19.02.2023 in Heppenheim
Gemäß §§ 1,2,6,11,31,40,47, 48 und 52 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)und §§1und 35 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) in der jeweils geltenden Fassung, erlässt der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim folgende
Allgemeinverfügung:
Allen Personen, die sich am Fastnachtssonntag, 19.02.2023, in der Zeit vom 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr in dem nachfolgend beschriebenen Bereich aufhalten, wird das Mitführen von Glasbehältern und das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken untersagt.
Der Bereich ist wie folgt begrenzt: Graben, zwischen Fastnachtsbrunnen und Gräffstraße (siehe schraffierte Fläche im beigefügten Plan)
Die Überprüfung der unter Ziffer 1 angeführten Bestimmung obliegt der Polizei, dem Ordnungsamt und den Kräften des eingesetzten Sicherheitsdienstes.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Ziffer 1 kann durch Polizei oder Ordnungsamt ein Platzverweis erteilt werden. Ebenso können Glasflaschen und Gläser sowie deren Inhalt, beschlagnahmt und vernichtet werden. Gleiches gilt für jegliche mitgebrachte alkoholische Getränke. Hierzu kann unmittelbarer Zwang, der hiermit angedroht wird, angewandt werden.
Gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung angeordnet.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 19. Februar 2023 in Kraft und gilt am Tag nach ihrer Bereitstellung im Internet, auf der Homepage der Stadt Heppenheim (www.heppenheim.de) als bekannt gegeben Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auch im Ordnungsamt, Gräffstraße 7-9, 64646 Heppenheim, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags zwischen 8:00 und 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Bürgersprechstunde der Polizeidirektion in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus
Am kommenden Dienstag (07.02.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.
Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Heppenheim, den 30.01.2023 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim
Bürgersprechstunde der Polizeidirektion in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus
Am kommenden Dienstag (10.01.) findet eine polizeiliche Sprechstunde von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Fußgängerzone vor dem Stadthaus statt.
Bürgerinnen und Bürger können sich in allen Sicherheits- und Ordnungsbelangen an den anwesenden Polizeibeamten wenden. Anmeldung ist nicht erforderlich.