Bewohnerparken

Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

im Folgenden finden Sie Hinweise und Informationen zu Bewohnerparkausweisen nach der Straßenverkehrsordnung. Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörde gerne zur Verfügung.

In der Kreisstadt Heppenheim gibt es derzeit folgende Bewohnerparkzonen:
  • Altstadt / Graben / Siegfriedstraße 1 bis 31 bzw. 2 bis 68
  • Bensheimer Weg / Heinrichstraße / Hermannstraße / Marienstraße / Kleiner Markt 3-5 / Starkenburgweg 1-15a / Lehrstraße 25
  • Karl-Marx-Straße / Graf-von-Galen-Straße / Karlstraße / Walther-Rathenau-Straße 1-19 bzw. 20, 22, 24 / Liebigstraße / Bahnhofstraße / In der Krone / Ernst-Schneider-Straße 1, 3, 5, 7, 9, 11-19 / Neckarstraße 1-7
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
  • Hauptwohnsitz oder Unternehmer / Gewerbetreibender in der betreffenden Zone
  • Halter des Fahrzeuges oder Nachweis über die Zurverfügungstellung des Fahrzeuges
Welche Kosten fallen an?
Für die Ausstellung und Änderung der Bewohnerparkausweise werden Gebühren nach Maßgabe der Rechtsverordnung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der Kreisstadt Heppenheim (BewParkGebO) erhoben.
     
Folgende Gebühren fallen an:    
Ausstellung eines Bewohnerparkausweises  90,00 €
Änderung eines Bewohnerparkausweises     10,00 €


Bewohnerparkausweise online
Sie haben die Möglichkeit, Bewohnerparkausweise online zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Größe der angefügten Anhänge maximal 10 MB betragen darf. Genehmigungsfähige Ausweise werden Ihnen auf dem Postweg zugesandt.


Bewohnerparkausweise online (Anlagen max. 10 MB )