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Aufgrund der aktuellen Corona Situation hat der Vorstand der Bürgerstiftung Heppenheim beschlossen, die für 5. November 2020 geplante Sitzung des Stifter Forums abzusagen.

Dieses Jahr kein Brötchenverkauf mit Landrat oder Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern

Der 25. November ist der internationale Aktionstag „Nein zu Gewalt an Frauen“. Seit einigen Jahren macht der Arbeitskreis gegen Häusliche Gewalt im Kreis Bergstraße mit seiner kreisweiten Brötchentütenaktion „Gewalt kommt mir nicht in die Tüte!“ auf Gewalt gegen Frauen und entsprechende Hilfsangebote für Betroffene aufmerksam. In diesem Jahr muss der traditionelle Auftakt zu dieser Aktion – das Verkaufen von Brötchen in entsprechenden Aktionstüten durch den Bergsträßer Landrat sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens sowie der geltenden Abstands- und Hygienevorschriften jedoch ausfallen. Die entsprechenden Aktionstüten kommen dennoch zum Einsatz. „Gerade in der aktuellen Situation, in der sich die Menschen hauptsächlich zu Hause aufhalten, kaum ausgehen und eventuell gleichzeitig durch die Pandemie unter besonderem Druck stehen, nimmt häusliche Gewalt leider wieder zu“, erklärt Landrat Christian Engelhardt. Denn: „Diese Form der Gewalt findet vor allem hinter verschlossenen Türen statt. An einem Ort, an dem man sich eigentlich geschützt und geborgen fühlen sollte.“

Für 2020 hat der Arbeitskreis gegen Häusliche Gewalt rund 120.000 Brötchentüten, auf denen der Satz „Nein zu Gewalt an Mädchen und Frauen“ in zehn verschiedenen Sprachen steht, an rund 100 Bäckereien im Kreisgebiet ausgegeben, die dort in den nächsten Wochen an die Kundschaft verteilt werden. Auf der Rückseite der Tüte befinden sich Kontaktdaten von Beratungsangebote. „Durch die Brötchentüten kommen sowohl das Thema als auch entsprechende Hilfsangebote im wahrsten Sinne des Wortes auf den Tisch“, betont Melanie Knauf, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Bergstraße. Laut Statistik sind in Deutschland jede vierte Frau und ihre Kinder von häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch betroffen. Die Dunkelziffer liegt jedoch weitaus höher. „Wir sind froh, dass die Brötchentütenaktion trotz der aktuellen Umstände auch in diesem Jahr wieder stattfinden kann und die Informationen auf den Tüten durch die Bäckereien weit gestreut werden“, hebt Nicole Schmitt, ebenfalls Frauen- und Gleichstellungsbeauftrage des Kreises Bergstraße, hervor. Die Brötchentütenaktion ist dabei bereits Tradition, denn sie findet im Kreis schon zum zehnten Mal statt. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Kreises, der Städte und Gemeinden sowie die Vertreterinnen des Frauenhauses Bergstraße freuten sich sehr über die Zusagen der Bäckereien und der Bäckerinnung, die diese Aktion unterstützen, indem sie die Brötchentüten rund um den 25. November, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, verteilen.

Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterstützen die Aktion gegen häusliche Gewalt ebenfalls und werden im November die Fahnen von TERRES DES FEMMES „Frei leben ohne Gewalt“ vor den Rathäusern hissen.

Hintergrund:
Seit 1999 ist der 25. November der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Alljährlich soll mit diesem Gedenktag das öffentliche Interesse auf die Gewalt gegen Frauen gelenkt und Strategien zur Bekämpfung in den Mittelpunkt gerückt werden. Zu den Aktionen, die jedes Jahr rund um den Gedenktag stattfinden, zählt auch die inzwischen bundesweit bekannte Fahnenaktion von Terre des Femmes.

Am 25. November 2001 ließ die Frauenrechtsorganisation erstmals die Fahnen wehen, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen. Seither wird die Aktion von zahlreichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, Parteien, Verbänden und Ministerien aufgegriffen und weitergetragen.
 
 

Digitales Lesen und Hören im Hessischen Verbund

Zehn Jahre OnleiheVerbundHessen (OVH): ein Jubiläum, das man in der Stadtbücherei Heppenheim gerne feiert. Der OVH bietet ein breites Angebot an eMedien, die von den Kunden öffentlicher Bibliotheken neben dem Angebot vor Ort zunehmend nachgefragt werden. Allein von Januar bis Ende Juli 2020 zählte man über zwei Millionen Downloads, aktuell liegt die Zahl der Kunden bei rund 68.000.

Der OVH startete im Oktober 2010 mit 17 Gründungsmitgliedern und hatte damals rund 12.000 eMedien im Angebot. Im Laufe der Jahre schlossen sich immer mehr öffentliche Bibliotheken an, heute zählt der OVH 115 Mitglieder. Über die 140 Bibliotheken erhalten sie Zugang zu den Medien des Verbundes mit aktuell über 230.000 Exemplaren im Bestand. Die Stadtbücherei Heppenheim ist seit Oktober 2013 Mitglied im Verbund.

Anlässlich des Jubiläums lädt der OVH zu einem Fotowettbewerb ein, der auf der Website https://jubilaeum.onleiheverbundhessen.de/ zu finden ist. Die Nutzer sind aufgefordert, Fotos ihrer Lieblingsplätze zum Lesen von eBooks bzw. Hören von eAudios einzureichen. Als Gewinne winken u.a. ein iPad, AirPods Kopfhörer und LED-Buchlampen.

Noch im Jubiläumsjahr hält das eLearning Einzug beim OVH. Künftig wird es möglich sein, digitale Lernkurse zur privaten und beruflichen Aus- und Fortbildung auszuleihen. Sprachen, Marketing, Bildbearbeitung und viele anderen Themen sollen ins Programm aufgenommen werden.

Alle Informationen zur Onleihe gibt es auf www.onleiheverbundhessen.de oder beim Büchereiteam in der Graf-von-Galen-Straße 12.




Die Parkausweise 2020 für die Parkzonen der Heppenheimer Innenstadt verlieren mit Ablauf des Jahres ihre Gültigkeit. Um mögliche Wartezeiten bei der Beantragung der neuen Ausweise zu vermeiden, können diese ab sofort für folgende Parkbereiche beantragt werden.

A    Altstadt/ Graben/ Siegfriedstraße 1 bis 31 bzw. 2 bis 68
B    Bensheimer Weg/ Heinrichstraße/ Hermannstraße/ Starkenburgweg 1-14/ Marienstraße
C   Karl-Marx-Straße/ Karlstraße/ Graf-von-Galen-Straße/ Liebigstraße/ Walther-Rathenau-Straße (zwischen Ludwigstraße und Hagenstraße)/ In der Krone/ Bahnhofstraße/ Ernst-Schneider-Straße (zwischen In der Krone und Neckarstraße)/ Neckarstraße (zwischen Lorscher Straße und Ernst-Schneider-Straße)

Ganz ohne Wartezeit geht die Beantragung online über die Homepage der Kreisstadt Heppenheim (www.heppenheim.de/Rathaus & Politik/Bürgerservice). Der neue Bewohnerparkausweis kommt dann mit der Rechnung per Post nach Hause.

Jeder Bewohner, der seinen Hauptwohnsitz in einer der genannten Zonen hat und im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 oder des EU-Kartenführerscheins der Klasse B ist, erhält auf Antrag einen Bewohnerausweis für seinen jeweiligen Wohnbereich. Die Bewohnerparkausweise können wahlweise beim Bürgerbüro oder beim Ordnungsamt während der unten angegebenen Öffnungszeiten beantragt werden. Zur Antragstellung sind ein Personalausweis sowie ein Fahrzeugschein vorzulegen.

Jeder Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, der seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in einem der genannten Zonenhalteverbote hat, kann auf Antrag eine Parkkarte pro Gewerbe erhalten. Der Antrag kann unter Vorlage des Gewerbescheines ausschließlich beim Ordnungsamt beantragt werden.

Die Gebühr beträgt pro Bewohnerparkausweis/Parkkarte 30,00 €. Jede Änderung der Parkausweise kostet weiterhin 5,00 €. Bewohnerparkausweise bzw. Parkkarten sind jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig. Ausweise für das Jahr 2020 verlieren demnach ihre Gültigkeit ab dem 01.01.2021.

Ausnahmegenehmigungen für Ärzte (Kosten (50,00€), für Handwerker (Kosten 100,00 €) und für Soziale Dienste (Kosten 100,00 €) für das Kalenderjahr 2021 können ebenfalls beim Ordnungsamt beantragt werden.

Für Handwerker besteht außerdem die Möglichkeit, Handwerkerparkausweise zu beantragen, die für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar oder Frankfurt Rhein-Main Gültigkeit haben. Nähere Informationen hierzu erteilt das Ordnungsamt.

Beantragung online:
www.heppenheim.de/Rathaus & Politik/ Bürgerservice


Auskunft Bürgerbüro:
Friedrichstraße 21 | Tel. 06252 13-3000
Montag – Freitag   08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstag               10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Auskunft Ordnungsamt:       
Gräffstraße 7 – 9 | Tel. 06252 13-1215
Montag – Freitag   08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie nach tel. Vereinbarung

Die in der Innenstadt bestehende Parkraumbewirtschaftung wird mit Beginn des Monats November auf weitere Bereiche ausgedehnt. Dies gilt zum einen für die Werlestraße im Bereich zwischen Wilhelmstraße und Graben. Hier entspricht die Parkscheinpflicht zukünftig den bereits in der Wilhelmstraße und auf dem Parkhof geltenden Regelungen (Montag-Freitag 08:00 – 19:00 Uhr, Samstag 08:00 – 13:00 Uhr).

Ein zweiter Parkscheinautomat wurde in der Gräffstraße im Bereich zwischen Laudenbacher Tor und Graben installiert. Hier muss man zukünftig wie auf dem Graben von Montag – Samstag zwischen 08.00 – 21.00 Uhr ein Parkticket ziehen.

Ziel der Maßnahme ist es, den Kunden der umliegenden Behörden, Geschäfte, Schulen und Gastronomie verstärkt Parkflächen anbieten zu können.

Die Parkscheinautomaten sind zurzeit noch verhüllt. In den nächsten Tagen wird die erforderliche Beschilderung montiert. Mit der Enthüllung der Parkscheinautomaten Anfang November tritt die neue Regelung in Kraft.

Das Verbrennen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen ist an den kommenden fünf Samstagen (31.10., 07.11., 14.11., 21.11. und 28.11.2020) in der Zeit zwischen 08:00 und 16:00 Uhr ausnahmsweise möglich.
 
Die Grünabfälle dürfen auf außerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Grundstücken, auf denen sie anfallen, unter Einhaltung der geltenden Regelungen, verbrannt werden.
 
Die Erlaubnis für diese Nutzfeuer ist vorerst nur auf die genannten Termine begrenzt. Eine vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht erforderlich.

Zur Umsetzung des hydraulischen Sanierungskonzeptes am „Starkenburgweg“ in Heppenheim werden der Mischwasserkanal und die Zuläufe zwischen Haus Nr.15 bis Haus Nr. 50 per TV-Kamera untersucht.

Die Inspektionsarbeiten beginnen am Montag, 26.10.2020, in der Zeit von ca. 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr und dauern voraussichtlich bis Freitag, 06.11.2020.
Für die Anlieger wird eine Zufahrt zu den Grundstücken weitestgehend möglich sein, lediglich im Bereich der Inspektionsstelle wird es zeitweise zu Einschränkungen bei der direkten Durchfahrt geben.

Die Zufahrt für die Rettungsdienste ist jederzeit gewährleistet.
Wir bemühen uns die Maßnahme zügig durchzuführen und bitten um Verständnis.

Im Rahmen der Verkehrssicherheitsaktion 2020 des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, des ADAC Hessen-Thüringen e.V. sowie der Landesverkehrswacht Hessen e.V. wurden interessierten Städten und Gemeinden Dialog-Displays im Wert von insgesamt über 75.000 € kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Bei einer Losaktion zählte Heppenheim zu den glücklichen Gewinnern eines solchen Dialog-Displays und wird dieses ab sofort im Nahbereich von schutzbedürftigen Einrichtungen zur Sensibilisierung der Autofahrer einsetzen. Zunächst soll es Verkehrsteilnehmer im Bereich der Martin-Buber-Schule zu angepasstem Fahren animieren.

Dialog-Displays wirken nach dem „Lob-und-Tadel-Prinzip“: Beim Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erscheint ein strahlender Smiley, andernfalls ein trauriger Smiley. Ihr Einsatz bietet sich besonders in verkehrlich sensiblen Bereichen wie z.B. bei Grundschulen, Kindergärten, Seniorenheimen etc. an.
Im Rahmen der Verkehrssicherheitsaktion 2020 des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, des ADAC Hessen-Thüringen e.V. sowie der Landesverkehrswacht Hessen e.V. wurden interessierten Städten und Gemeinden Dialog-Displays im Wert von insgesamt über 75.000 € kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Bei einer Losaktion zählte Heppenheim zu den glücklichen Gewinnern eines solchen Dialog-Displays und wird dieses ab sofort im Nahbereich von schutzbedürftigen Einrichtungen zur Sensibilisierung der Autofahrer einsetzen. Zunächst soll es Verkehrsteilnehmer im Bereich der Martin-Buber-Schule zu angepasstem Fahren animieren.

Dialog-Displays wirken nach dem „Lob-und-Tadel-Prinzip“: Beim Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erscheint ein strahlender Smiley, andernfalls ein trauriger Smiley. Ihr Einsatz bietet sich besonders in verkehrlich sensiblen Bereichen wie z.B. bei Grundschulen, Kindergärten, Seniorenheimen etc. an.

Pressemitteilung des Kreises Bergstraße

Kreis erlässt Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus

Kreis Bergstraße (kb). Rund 100 Personen haben sich in den vergangenen sieben Tagen im Kreis Bergstraße mit dem Corona-Virus angesteckt. Die Inzidenz für den Kreis Bergstraße lag am Donnerstag, 15.10., bei 36,23 und damit über 35. Ab einer Inzidenz von 35 ist die dritte Stufe des hessischen Eskalationskonzeptes zur Eindämmung des Corona-Virus erreicht. Es sieht vor, dass dann Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ausgeweitet werden müssen. Außerdem erfolgt eine Einbindung des Planungsstabs COVID-19 des Hessischen Sozialministeriums.
 
Angesichts dieser Situation und des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens im Kreis Bergstraße wird der Kreis am Samstag eine Allgemeinverfügung bekanntmachen, die mit ihrer Veröffentlichung sofortige Gültigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises hat. In der Allgemeinverfügung ist geregelt:
 
In Gastronomiebetrieben und Übernachtungsbetrieben sowie Mensen, Kantinen, Cafés, Eiscafés und Eisdielen soll eine Maskenpflicht gelten beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten sowie in Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen. Ausnahmen sind vorgesehen für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen Bedeckung tragen können.
 
In Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sollen Besuche stärker gesteuert werden. Das Gleiche gilt für Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
Besuche in Einrichtungen zur gemeinschaftliche Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern werden grundsätzlich ausgeschlossen.
 
Diese Regelungen der Allgemeinverfügung sollen zunächst bis 31.10.2020 gelten.

Im Bereich der Veranstaltungen werden genehmigungspflichtige Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos usw. mit einer Teilnehmerzahl von über 250 Personen, nicht mehr durch das zuständige Kreisgesundheitsamt genehmigt. Bereits erteilte Genehmigungen für Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen seien dann unwirksam und erlöschen. Darüber hinaus soll für genehmigungspflichtige Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches mit einer Teilnehmerzahl von über 100 Personen eine Anmeldepflicht beim Kreisgesundheitsamt gelten.

Die Regelungen für Veranstaltungen sollen zunächst bis 30.11.2020 gelten.

Im Bereich der Schulen ist in Absprache mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt vorgehen, dass der Unterricht an den Grundschulen nur im Klassenverband erfolgen soll. Ab der Sekundarstufe II, auch in den Berufsschulen, soll - in Ergänzung der bisher bereits durch Landesverordnung geregelten Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes - die Verpflichtung bestehen, diesen auch während des Unterrichts zu tragen. In der Sekundarstufe I soll die Verpflichtung bestehen, einen Mund-Nasen-Schutz während des klassenübergreifenden Unterrichts zu tragen.
 
Die Regelungen für Schulen sollen zunächst bis 15.11.2020 gelten.
 
Die genauen Regelungstatbestände und Ausnahmen können in der Allgemeinverfügung nachgelesen werden. Die Allgemeinverfügung wird am Samstag, den 17.10.2020 in den Bekanntmachungsorganen des Kreises Bergstraße veröffentlicht. Außerdem wird sie auf der Homepage des Kreises Bergstraße unter www.kreis-bergstrasse.de abrufbar sein.
 
Landrat Christian Engelhardt teilt dazu mit: „Mit diesen Maßnahmen wollen wir versuchen, das aktuelle Infektionsgeschehen bei uns im Kreis zu reduzieren.“
 
Engelhardt appelliert dabei an alle Bürgerinnen und Bürger: „Uns wird die Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht gelingen, wenn sich nicht alle an die geltenden Maßnahmen halten. Ich appelliere, gemeinsam mit Gesundheitsdezernentin Diana Stolz, an alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regeln einzuhalten! Niemand von uns möchte einen Lock-Down. Niemand von uns möchte die Folgen eines Lock-Downs spüren! Die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten, die Abschottung von älteren und kranken Menschen, die massive Beschränkung der sozialen Kontakte, aber auch wirtschaftliche Probleme, einschließlich der Sorgen um den Erhalt des Arbeitsplatzes, all das sind die Folgen eines Lock-Downs. Wir möchten dies um jeden Preis vermeiden. Es darf deshalb auch nicht sein, dass die vielen, die sich an die aktuellen Regeln halten, unter der Unvernunft einiger weniger leiden müssen. Wir werden deshalb auch die Einhaltung der Regeln kontrollieren lassen.“ Der Bergsträßer Landrat hat daher bereits am Mittwoch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden gesprochen und um Unterstützung durch die Ordnungsämter der Kommunen gebeten.
 
Auch Gesundheitsdezernentin Diana Stolz appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger: „Es ist wichtig, dass wir alle deutlich achtsamer werden. Jede Bürgerin, jeder Bürger kann mit dem eigenen Verhalten dazu beitragen, dass wir in der Lage bleiben, das Infektionsgeschehen bei uns im Kreis unter Kontrolle zu behalten.“ Der Schlüssel für die Eindämmung des Virus, so Stolz, sei insbesondere auch die Kontaktverfolgung, welche das Gesundheitsamt leistet. Schon jetzt sei zu beobachten, dass bei vielen der in letzter Zeit festgestellten Neuinfizierten nicht gleich festgestellt werden konnte, wo sich diese angesteckt hatten. Die Gesundheitsdezernentin appelliert deshalb auch an die Bürgerinnen und Bürger, die Corona-App zu nutzen.

Die Heppenheimer Kellerweihnacht wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Diese Entscheidung wurde nun von den beteiligten Akteuren der beliebten Veranstaltung getroffen. Da die Einhaltung der derzeit geltenden Corona Hygienemaßnahmen, insbesondere der Abstandsregeln in den kleinen Kellern nicht möglich ist, muss die Kellerweihnacht in diesem Jahr leider ausfallen.

Die Veranstalter, die Stadt Heppenheim, die Stadt- und Laternenführergilde sowie die Heppenheimer Altstadtfreunde hoffen, dass die Heppenheimer Kellerweihnacht im nächsten Jahr wieder durchgeführt werden kann.