Europawahl 2024


Die Europawahl findet am 09. Juni 2024 statt.

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union und die Europawahl als demokratischer Akt somit das den Bürgerinnen und Bürgern eigene Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Volksvertreter werden daher in den 28 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt.

Bei der Wahl 2019 wurden in Deutschland 96 Abgeordnete für das Europäische Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Landeswahlleiter

Bundeswahlleiterin 

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin 

Briefwahl - Beantragung eines Wahlscheins

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der Europawahl am 09. Juni 2024 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Heppenheim eingetragen sein. Darüber werden Sie bis zum 19. Mai 2024 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an die Wahlberechtigten verschickt. Sie können schriftlich (Post/Fax/E-Mail), persönlich (nicht telefonisch) oder online beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen durch die verlängerten Postlaufzeiten ca. 1 Woche in Anspruch nehmen kann.

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Online-Briefwahlantrag | Datenschutzerklärung
    Ab dem 29. April 2024 können Sie den Online-Briefwahlantrag nutzen. Bitte beachten Sie bei Eingabe Ihrer Anschrift, dass die Straße so geschrieben werden muss, wie auf der Wahlbenachrichtigung bzw. Ihrem Personalausweis. Alternativ können Sie Ihre Straße bei Eingabe des ersten Buchstabens aus der Auswahlliste übernehmen. Wenn möglich, geben Sie bitte eine Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Der Online-Briefwahlantrag kann bis einschließlich Mittwoch, 05. Juni 2024 genutzt werden. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.

    Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
  • Beantragung per E-Mail
    Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass je Person eine separate E-Mail an wahlen(at)stadt.heppenheim.de erforderlich ist. Folgende Daten sind unbedingt anzugeben: Vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift (Auslandsanschrift möglich). Wir bitten Sie, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können.

  • Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Briefwahlbüro senden.

  • Abholung der Briefwahlunterlagen
    Ab dem 29. April 2024 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen während der Sprechzeiten ohne Termin persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, EG, Saal Maiberg, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim abholen und - sofern Sie das wünschen - direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass und - sofern vorhanden - Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

  • Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person
    Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Eine Generalvollmacht ist hierfür nicht ausreichend, ein Betreuerausweis stellt keine Vollmacht dar. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich.

Fristen:
Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche Beantragung bei der unten genannten Stelle) endet am Freitag, dem 07. Juni 2024, 18:00 Uhr. Briefwählerinnen und Briefwähler sollten beachten, dass verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.

Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 | Fax: 06252 13-3500 |
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de

Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr (Freitag, 07. Juni 2024: 08:00 – 18:00 Uhr)
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.



29.04.2024 Mithilfe bei der Wahl

Mithilfe bei der Arbeit in einem Wahlvorstand

Bei jeder anstehenden allgemeinen Wahl sind in Heppenheim die Wahlvorstände von 16 Wahlbezirken und 5-6 Briefwahlbezirken zu besetzen. Das bedeutet für die Europawahl am 09.06.2024 die Suche nach ca. 170 freiwilligen Heppenheimer Wahlberechtigten, die bereit sind, am Wahltag ein solches Wahlehrenamt auszuüben.

Für die Funktion eines vorsitzenden Mitglieds oder eines Schriftführers/einer Schriftführerin wird man in der Regel auf Personen zurückgreifen, die bereits über ausreichend Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen. Für die Funktion eines Beisitzers/einer Beisitzerin ist keinerlei Vorkenntnis erforderlich.
Alle Wahlhelfer werden durch Informationsmaterial auf ihr Amt vorbereitet.

Der zeitliche Aufwand am Wahltag umfasst den Einsatz am Vormittag oder am Nachmittag sowie die Zeit nach 18:00 Uhr für die Auszählung der Stimmen nach dem Schließen der Wahllokale. Für die Briefwahlvorstände beginnt die Arbeit erst am Nachmittag mit der Öffnung der Briefwahlumschläge und der Stimmenauszählung.

Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist ehrenamtlich; jedes Mitglied erhält jedoch ein sog. „Erfrischungsgeld“ gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Bei Interesse an dieser interessanten Tätigkeit füllen Sie bitte möglichst alle Felder aus, damit wir Ihre bisherigen Erfahrungen richtig einschätzen können. Wir tragen Sie dann in die Liste der Freiwilligen ein. Dies bedeutet jedoch noch nicht automatisch eine Berufung in einen Wahlvorstand für die nächste Wahl.

Für Rückfragen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Formular - Mitarbeit in einem Wahlvorstand

Europawahl am 09. Juni 2024 - Wahlrecht der Unionsbürger

Europawahl am 09. Juni 2024 - Wahlrecht der Unionsbürger

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich die Unionsbürger mit Wohnsitz in Heppenheim einmalig in das Wählerverzeichnis in Heppenheim eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss im Bürgerbüro/Wahlamt bis spätestens zum 19. Mai 2024 ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Der Antrag kann auch per Post an das Wahlamt der Kreisstadt Heppenheim gesendet werden.

Das Formular und ein Merkblatt erhalten die Unionsbürger unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder im Bürgerbüro/Wahlamt der Kreisstadt Heppenheim.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany zu finden.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes bzw. des Briefwahlbüros zur Verfügung.

Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim

Tel. 06252 13-1125 oder 13-3009 | Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de

Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

27.04.2024 Öffentliche Bekanntmachung - Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland

27.04.2024 Öffentliche Bekanntmachung - Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

08.02.2024 Informationen und Antragsformulare

Anschreiben Unionsbürger

Anschreiben Unionsbürger Englisch

Wahlbezirke nach Straßen mit Wahllokalen

Plan der Wahlbezirke