Bauen + Umwelt - Informationen zum Datenschutz
Informationen zur Datenverarbeitung im Bebauungsplanverfahren gemäß DS-GVO
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zur Bearbeitung Ihres Anliegens im Rahmen der Bauleitplanung. Wenn die Kreisstadt Heppenheim personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass wir diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln oder löschen.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, warum wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an welche Ansprechpartner/innen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1. Kontaktdaten
Verantwortliche Stelle i.S. von Art. 13, 14 DS-GVO
Kreisstadt Heppenheim
Der Magistrat
Fachbereich Bauen + Umwelt
Großer Markt 1
64646 Heppenheim
E-Mail: bauen(at)stadt.heppenheim.de
Ansprechpartner für Belange des Datenschutzes ist der Datenschutzbeauftragte der Kreisstadt Heppenheim:
Kreisstadt Heppenheim
Datenschutzbeauftragter
Großer Markt 1
64646 Heppenheim
E-Mail: datenschutz(at)stadt.heppenheim.de
2. Verarbeitung personenbezogener Daten
Zweck der Verarbeitung
Wir informieren Sie hier über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren. Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens beurteilen zu können. Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht im § 3 Absatz 2 Satz 2 vor, dass im Bebauungsplanverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Außerdem verwenden wir die Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB).
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 BauGB und Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DSGVO zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Gemeinde/Stadt übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können.
Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, kann es dazu kommen, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können.
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen bzw. zugelassenen oder durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig.
3. Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten
Es werden durch uns nur die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, die uns von Ihnen bereitgestellt werden. Wir erheben keine Sie betreffenden personenbezogenen Daten bei Dritten.
4. Speicherdauer der personenbezogenen Daten
Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie sie für die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben bzw. zur Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich sind. Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert.
5. Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte
Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und streng vertraulich behandelt. Sofern Sachverhalte zur Aufgabenerfüllung an Dritte übermittelt werden müssen, erfolgt dies ausschließlich in anonymisierter Form.
6. Betroffenenrechte nach Art. 15 ff DS-GVO
Recht auf Auskunft:
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren gemacht werden.
Recht auf Berichtigung:
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen (Art. 16 DSGVO).
Recht auf Löschung:
Sie können unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. Ziffer 4).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
In den in Art. 18 DS-GVO genannten Fällen (z.B., wenn Sie die Richtigkeit Ihrer gespeicherten Daten bestreiten) haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Eine Verarbeitung kann trotz Einschränkungen dennoch erfolgen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
Recht auf Widerspruch:
Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, und sofern an der Verarbeitung kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DS-GVO).
Recht auf Beschwerde:
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Beschwerde einreichen.
Hinweise zu diesen Rechten:
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern es gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Ablehnung mit.
Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.