Briefwahl - Beantragung eines Wahlscheins

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2023 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Heppenheim eingetragen sein. Darüber werden Sie bis zum 19. Februar 2023 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie bis zum 19. Februar 2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an die Wahlberechtigten verschickt. Sie können schriftlich (Post/Fax/E-Mail), persönlich (nicht telefonisch) oder online beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. 1 Woche in Anspruch nehmen kann.


Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Online-Briefwahlantrag | Datenschutzerklärung
    Ab dem 30. Januar 2023 können Sie den Online-Briefwahlantrag nutzen. Bitte beachten Sie bei Eingabe Ihrer Anschrift, dass die Straße so geschrieben werden muss, wie auf der Wahlbenachrichtigung bzw. Ihrem Personalausweis. Alternativ können Sie Ihre Straße bei Eingabe des ersten Buchstabens aus der Auswahlliste übernehmen. Wenn möglich, geben Sie bitte eine Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Der Online-Briefwahlantrag kann bis einschließlich Mittwoch, 08. März 2023 genutzt werden. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.

    Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
  • Beantragung per E-Mail
    Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass je Person eine separate E-Mail an wahlen(at)stadt.heppenheim.de erforderlich ist. Folgende Daten sind unbedingt anzugeben: Vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift (Auslandsanschrift möglich). Wir bitten Sie eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können.
  • Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 19. Februar 2023 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Briefwahlbüro senden.
  • Abholung der Briefwahlunterlagen
    Ab dem 30. Januar 2023 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen während der Sprechzeiten ohne Termin persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, EG, Saal Maiberg, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim abholen und - sofern Sie das wünschen - direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass und - sofern vorhanden - Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
  • Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person
    Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Eine Generalvollmacht ist hierfür nicht ausreichend, ein Betreuerausweis stellt keine Vollmacht dar. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal vier Personen möglich.
Fristen:
Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche Beantragung bei der unten genannten Stelle) endet am Freitag, dem 10. März 2023, 13:00 Uhr. Briefwählerinnen und Briefwähler sollten beachten, dass verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.

Kontakt:
Briefwahlbüro im Rathaus | Saal Maiberg, EG
Großer Markt 1 | 64646 Heppenheim
Tel. 06252 13-1125 | Fax: 06252 13-3500
E-Mail: wahlen(at)stadt.heppenheim.de | Internet: www.heppenheim.de

Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr (Freitag, 10. März 2023: 08:00 - 13:00 Uhr)
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.